Kaum zu bemerken und schnell passiert - ein kleiner aufgewirbelter Stein auf der Autobahn und die Frontscheibe ist beschädigt. In vielen Fällen muss es aber kein Austausch sein, eine kleine Reparatur genügt.
Es besteht die Möglichkeit, Steinschlagschäden an Frontscheiben aus Verbundglas zu reparieren.
Bei der Reparatur von Steinschlagschäden müssen gesetzliche Vorschriften beachtet werden, die Sie weiter unten finden können.
Während der Reparatur wird Kunstharz in die beschädigte Stelle eingebracht und ausgehärtet. Aufgrund des gleichen Brechungsindex wie Glas ist die reparierte Stelle nahezu unsichtbar, obwohl es je nach Art der Beschädigung zu minimalen Einschlüssen kommen kann.
Die Reparatur dauert in der Regel etwa eine Stunde und wird von allen führenden Versicherungen übernommen, sofern Sie eine Kaskoversicherung abgeschlossen haben, ohne dass Sie eine vereinbarte Selbstbeteiligung zahlen müssen.
Wenn es um Ihre Sicherheit geht, nehmen wir es mit der Qualität und den gesetzlichen Ansprüchen sehr ernst, auch bei Steinschlagreparatur.
Die gesetzlichen Grundlagen bestehen in erster Linie aus den
„Bedingungen für die Reparatur von Verbundglas-Windschutzscheiben“.
Diese Bedingungen sind im amtlichen Verkehrsblatt des Bundesverkehrsministeriums Heft 4- 1986 unter Nr. 55. veröffentlicht.
Eine Steinschlag-Reparatur darf nicht vorgenommen werden wenn:
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