Steinschlagreparatur

STEINSCHLAGREPARATUR

Kaum zu bemerken und schnell passiert - ein kleiner aufgewirbelter Stein auf der Autobahn und die Frontscheibe ist beschädigt. In vielen Fällen muss es aber kein Austausch sein, eine kleine Reparatur genügt.

DIE STEINSCHLAGREPARATUR

- kurz erklärt -

Es besteht die Möglichkeit, Steinschlagschäden an Frontscheiben aus Verbundglas zu reparieren.


Bei der Reparatur von Steinschlagschäden müssen gesetzliche Vorschriften beachtet werden, die Sie weiter unten finden können.


Während der Reparatur wird Kunstharz in die beschädigte Stelle eingebracht und ausgehärtet. Aufgrund des gleichen Brechungsindex wie Glas ist die reparierte Stelle nahezu unsichtbar, obwohl es je nach Art der Beschädigung zu minimalen Einschlüssen kommen kann.


Die Reparatur dauert in der Regel etwa eine Stunde und wird von allen führenden Versicherungen übernommen, sofern Sie eine Kaskoversicherung abgeschlossen haben, ohne dass Sie eine vereinbarte Selbstbeteiligung zahlen müssen.

GESETZLICHE VORSCHRIFTEN

- kurz erklärt -

Wenn es um Ihre Sicherheit geht, nehmen wir es mit der Qualität und den gesetzlichen Ansprüchen sehr ernst, auch bei Steinschlagreparatur.


Die gesetzlichen Grundlagen bestehen in erster Linie aus den „Bedingungen für die Reparatur von Verbundglas-Windschutzscheiben“.
Diese Bedingungen sind im amtlichen Verkehrsblatt des Bundesverkehrsministeriums Heft 4- 1986 unter Nr. 55. veröffentlicht.

Eine Steinschlag-Reparatur darf nicht vorgenommen werden wenn:

  • der Schaden im Fernsichtfeld des Fahrers liegt (29 cm breit, gemessen aus der Sitzmitte, oben und unten begrenzt durch das Scheibenwischerfeld
  • die Größe der Abplatzung an der Glasoberfläche darf 5 mm nicht überschreiten
  • die vom Einschlag ausgehenden Sprünge dürfen nicht länger als 5 cm sein
  • ein Sprung darf nicht in die Scheibendichtung eintreten
  • die Zwischenfolie darf nicht beschädigt sein

KRITERIEN EINER FACHGERECHTEN STEINSCHLAG REPARATUR AN VERBUNDGLASSCHEIBEN

- kurz erklärt -

  1. Bei einer kreisförmigen Beschädigung bis 2 cm Durchmesser ist ein Lufteinschluss mit max. 0,5 mm Durchmesser zulässig. Ist die Beschädigung größer als 2 cm, sind 2 Einschlüsse zulässig.
  2. Glasrisse müssen komplett mit Harz ausgefüllt sein. Zulässig sind unausgefüllte Bereiche von max. 10% der Risslänge. Diese Bereiche dürfen nicht am Ende des Risses vorhanden sein.
  3. Matte Stellen (Feuchtigkeitsaufnahme der Folie) oder Ablösungen sind nicht zulässig. Das Gesetz fordert eine klare Durchsicht und eine beschädigungsfreie Folie.
  4. Durch minimale Abplatzungen im Bereich der Rissoberfläche kann es zu Randreflexionen kommen.
  5. Bei Metalloxidbeschichtungen von Sonnenschutzscheiben kann es im Bereich der Schadstelle zu Farbveränderungen kommen. (z. B. Korrosion).

Steinschlagreparatur Symbol www.autoglas-flat.de

Haben Sie Fragen oder wünschen Sie eine Beratung? Vereinbaren Sie am Besten einen Termin mit uns! Gerne beraten wir Sie auch persönlich vor Ort.

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